HONORAR
Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand meiner Behandlung. Pro Stunde stelle ich 85 Euro in Rechnung. Jede weitere angefangene Stunde wird anteilig berechnet.
In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenkassen Heilpraktikerleistungen nicht. Sprechen Sie hier direkt mit Ihrer Krankenkasse über eine eventuelle Kostenübernahme. In privaten Zusatzversicherungen sind teilweise Heilpraktikerleistungen eingeschlossen. Bei Privatversicherten können einige Behandlungen über die Gebührenverordnung der Heilpraktiker abgerechnet werden.
Behandlungskosten können im Rahmen der Steuererklärung unter dem Punkt „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden. Allerdings müssen für eine steuerliche Entlastung folgende Bedingungen zutreffen:
• Der Heilpraktiker muss amtlich zugelassen sein. (Zulassung liegt vor in meiner Praxis)
• Die medizinische Notwendigkeit und die Art der Behandlung muss ersichtlich sein. (nicht alle von mir angebotenen Behandlunsgsformen sind per se steuerlich absetzbar).
Ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater kann hierzu hilfreich sein.
Wenn mehrere Behandlungen erforderlich sind und eine längerfristige Therapie geplant ist, dann erstelle ich vorher mit Ihnen gemeinsam einen Kostenplan, aus denen die Einzel- und Gesamtkosten ersichtlich sind.